Terms and Conditions Rental

General rental terms and conditions

1. Vertragsgegenstand
Die Vermietung erfolgt lediglich zu den nachstehenden Bedingungen. Spätestens mit der Anlieferung der Geräte am Einsatzort gelten nachstehende Bedingungen als anerkannt. Vertragsgegenstand sind die in dem Mietlieferschein im Einzelnen aufgeführten Geräte.

2. Generell
Der Mieter benennt dem Vermieter, gertenbach.info e. K., den gewünschten technischen Umfang, die genaue Mietdauer, den Einsatzort, sowie den Zeitpunkt des möglichen Aufbaues.

3. Mietzeit
Die Mietzeit wird nach Tagen berechnet, angefangene Tage zählen voll. Erfolgt die Rückgabe der Geräte erst nach Ablauf der ursprünglich vorgesehenen Mietzeit, wird der Mietpreis entsprechend nachberechnet. Die Mindestmietzeit beträgt einen Tag.

4. Versand, Installierung und Gefahrenübergang
Anlieferung und Installierung sowie Abbau und Rücktransport der Geräte erfolgen zu Lasten des Mieters durch den Vermieter. Erfolgen Überlassung und Rückgabe der Geräte in den Räumen des Vermieters und/oder die Installierung durch den Mieter, so trägt das Transportrisiko der Mieter. Das Risiko für eventuelle falsche Installierung/Bedienung der Geräte liegt hierbei ebenso bei dem Mieter. Der Gefahrenübergang tritt ein, bei Abholung oder Anlieferung (Lieferschein) und erlischt bei Rückgabe oder Abholung. Der Mieter bestätigt durch Unterzeichnung des Lieferscheins, dass er die Geräte geprüft hat und für einwandfrei erklärt.
Verzichtet der Mieter auf die Mitwirkung bei der Bestandsaufnahme und der technischen Kontrolle der Geräte bei der Rückgabe, erkennt er damit die vom Vermieter erstellte Bestandsaufnahme an.

5. Gebrauch der Mietsache
Der Mieter hat die vermieteten Geräte in sorgfältiger Art und Weise zu gebrauchen, alle Obliegenheiten, die mit dem Besitz, dem Gebrauch und dem Erhalt der Mietsache verbunden sind, zu beachten und die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsempfehlungen des Vermieters zu befolgen. Der Mieter hat die Geräte in seinem unmittelbaren Besitz zu belassen und nur an den vereinbarten Einsatzorten zu verwenden.
Der Mieter ermöglicht dem Vermieter die jederzeitige Überprüfung der Geräte. Eine Haftung des Vermieters für Sach- und Personenschäden, die sich aus dem Mietgebrauch ergeben könnten, sind ausgeschlossen.

6. Gewährleistung
Der Vermieter haftet für den funktionstüchtigen Zustand der vermieteten Geräte zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs. Hat das vermietete Gerät im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs einen Fehler, der seine Tauglichkeit zum vertraglichen Gebrauch aufhebt oder in einem Umfang mindert, der einer Aufhebung gleichkommt, kann der Vermieter nach seiner Wahl den Fehler beheben, das fehlerhafte Gerät austauschen oder vom Vertrag zurücktreten. Für Schäden, die dem Mieter beim Gebrauch der Mietsache entstehen, haftet der Vermieter nur, wenn diese auf einem bei Gefahrenübergang vorhandenen Fehler beruhen. Die Haftung erstreckt sich auf die Kosten der Instandsetzung bis zur Höhe des Mietpreisanspruches des Vermieters, mit welchem ein etwaiger danach gegebener Schadenersatzanspruch zu verrechnen ist. Weitere, darüber hinaus gehende Ansprüche des Mieters, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausgeschlossen.

7. Haftung des Mieters
Der Mieter ist dem Vermieter für alle Schäden verantwortlich, die aus dem nicht bedingungsgemäßen Gebrauch der Mietsache entstehen. Den Schaden des zufälligen Unterganges, Verlustes sowie einer zufälligen Beschädigung trägt der Mieter. Im Falle eines Totalschadens hat der Mieter den Zeitwert zu ersetzten. Alle Schäden hat der Mieter zu tragen, unabhängig davon, ob er den Schadenfall zu vertreten hat oder nicht. Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter aus sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus Anlass oder in Zusammenhang mit der Miete von Geräten gegen den Vermieter erhoben werden. Der Freistellungsanspruch des Vermieters gegen den Mieter umfasst auch die Kosten, die dem Vermieter für die Abwehr von Ansprüchen Dritter entstehen.

8. Rechte Dritter
Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizuhalten, die aus Anlass oder in Zusammenhang mit der Miete von Geräten gegen den Vermieter erhoben werden könnten. Der Freistellungsanspruch des Vermieters gegen den Mieter umfasst auch alle Kosten, die dem Vermieter für die Abwehr von Ansprüchen Dritter entstehen.

9. Rücktritt des Mieters
Tritt der Mieter aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, vom Mietvertrag zurück, muss die Rücktrittserklärung spätestens 8 Tage vor dem vereinbarten Miettermin beim Vermieter eingegangen sein. Erfolgt Sie später, ist der Mieter verpflichtet, je nach Rücktrittsdatum Stornierungskosten wie folgt zu entrichten:
bei Rücktritt bis zu 7 Tagen vor dem Miettermin: 10% des Mietpreises
bei Rücktritt bis zu 4 Tagen vor dem Miettermin: 20% des Mietpreises
bei Rücktritt bis zu 2 Tagen vor dem Miettermin: 50% des Mietpreises
bei Rücktritt bis zu 1 Tag vor dem Miettermin 75% des Mietpreises

10. Lieferungen
Die Vereinbarung eines Liefertermins erfolgt unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Liefermöglichkeit. Wird die Einhaltung eines Miettermins aus Gründen, die der Vermieter zu vertreten hat, unmöglich und ist eine Verschiebung des Beginns der Mietzeit für den Mieter nachweislich ohne Interesse, kann der Mieter vom Mietvertrag zurücktreten. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ist ausgeschlossen.

11. Rückgabe der Mietsache
Werden die vermieteten Geräte nicht vom Vermieter am Einsatzort demontiert und abtransportiert, hat der Mieter die vermieteten Geräte auf seine Kosten und Gefahr nach Ablauf der Mietzeit unverzüglich zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe durch den Mieter hat dieser dem Vermieter jeden Schaden zu ersetzen. Wird die Mietsache nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben, hat der Mieter unbeschadet weiterer Schadenersatzansprüche dem Vermieter für die erforderliche Zeit für die Instandsetzung der Mietsache den vollen Mietpreis zu zahlen.

12. Zahlungsbedingungen
Die vereinbarten Preise verstehen sich im Inland ab Sitz unseres Betriebes zuzüglich der am Tag der Lieferung oder der Erbringung einer sonstigen Leistung gültigen Mehrwertsteuer. Die Zahlungsbedingungen sind in der Rechnungsstellung des Vermieters definiert. Ansonsten gilt die Fälligkeit des vollen Rechnungsbetrages ohne Abzug 8 Tage ab Rechnungsdatum. Bei längeren Mietzeiten und Mietpreisen ab EUR 500,- ist der Vermieter berechtigt, Abschlagszahlungen bzw. A-conto-Zahlungen zu fordern. Bei Überschreitung des Fälligkeitsdatums von mehr als 8 Tagen ist der Vermieter berechtigt, Verzugszinsen vom Fälligkeitsdatum an in Höhe von 10% zu berechnen.
Der Mieter kann gegen die Forderungen des Vermieters nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

13. Haftungsausschluß
gertenbach.info e. K. erstellt und betreibt die Webseite mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit. Dessen ungeachtet übernehmen wir keinerlei Gewähr, Haftung oder Garantie für Inhalte und Informationen auf der Webseite. Insbesondere haftet gertenbach.info e. K. nicht für deren Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit, Verfügbarkeit, Genauigkeit und Qualität der Informationen oder für Datenverlust, Freiheit von Viren, etc. Diese Inhalte stellen ausschließlich unverbindliche Informationen dar. Änderungen der Waren, der Leistungsinhalte, der Nutzungsbedingungen und der Preise bleiben vorbehalten. Soweit nicht zwingende Rechtsvorschriften entgegenstehen, haftet gertenbach.info e. K. ebenfalls nicht für Nebenpflichtverletzungen, mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von gertenbach.info e. K. oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von gertenbach.info e. K. beruhen oder für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von gertenbach.info e. K. oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von gertenbach.info e. K. beruhen. Im übrigen haftet gertenbach.info e. K. nur für von gertenbach.info e. K. ausdrücklich gewährte Garantien.

14. Verbindungen (Links) zu Webseiten Dritter
Diese Webseite enthält „Links“ zu anderen Webseiten. gertenbach.info e. K. haftet nicht für das auf den Webseiten Dritter geschaffene oder veröffentlichte Material, die Verbindung mit oder zu dieser Webseite haben, oder für die Produkte Dritter, auf die in derartigen Webseiten Bezug genommen wird. gertenbach.info e. K. hat keinen Einfluss auf und übernimmt keine Verantwortung für das von den Webseiten Dritter geschaffene oder veröffentlichte Material, das von oder mit dieser Webseite verbunden ist.

15. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bedingungen tritt die gesetzliche Regelung.

16. Schlussbestimmungen
Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen dieses Vertrages und Zusatzvereinbarungen bedürfen der Schriftform. Erfüllungsort ist der Standort von gertenbach.info e. K.. Es gilt deutsches Recht.