{"id":451,"date":"2013-05-21T10:10:24","date_gmt":"2013-05-21T10:10:24","guid":{"rendered":"http:\/\/gertenbach.info\/wordpress_en\/?page_id=451"},"modified":"2013-05-21T10:14:42","modified_gmt":"2013-05-21T10:14:42","slug":"terms-and-conditions-rental","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/gertenbach.info\/wordpress_en\/?page_id=451","title":{"rendered":"Terms and Conditions Rental"},"content":{"rendered":"<h1>General rental terms and conditions<\/h1>\n<p><strong>1. Vertragsgegenstand<br \/>\n<\/strong>Die Vermietung erfolgt lediglich zu den nachstehenden Bedingungen. Sp\u00e4testens mit der Anlieferung der Ger\u00e4te am Einsatzort gelten nachstehende Bedingungen als anerkannt. Vertragsgegenstand sind die in dem Mietlieferschein im Einzelnen aufgef\u00fchrten Ger\u00e4te.<\/p>\n<p><strong>2. Generell<\/strong><br \/>\nDer Mieter benennt dem Vermieter, gertenbach.info e. K., den gew\u00fcnschten technischen Umfang, die genaue Mietdauer, den Einsatzort, sowie den Zeitpunkt des m\u00f6glichen Aufbaues.<\/p>\n<p><strong>3. Mietzeit<\/strong><br \/>\nDie Mietzeit wird nach Tagen berechnet, angefangene Tage z\u00e4hlen voll. Erfolgt die R\u00fcckgabe der Ger\u00e4te erst nach Ablauf der urspr\u00fcnglich vorgesehenen Mietzeit, wird der Mietpreis entsprechend nachberechnet. Die Mindestmietzeit betr\u00e4gt einen Tag.<\/p>\n<p><strong>4. Versand, Installierung und Gefahren\u00fcbergang<br \/>\n<\/strong>Anlieferung und Installierung sowie Abbau und R\u00fccktransport der Ger\u00e4te erfolgen zu Lasten des Mieters durch den Vermieter. Erfolgen \u00dcberlassung und R\u00fcckgabe der Ger\u00e4te in den R\u00e4umen des Vermieters und\/oder die Installierung durch den Mieter, so tr\u00e4gt das Transportrisiko der Mieter. Das Risiko f\u00fcr eventuelle falsche Installierung\/Bedienung der Ger\u00e4te liegt hierbei ebenso bei dem Mieter. Der Gefahren\u00fcbergang tritt ein, bei Abholung oder Anlieferung (Lieferschein) und erlischt bei R\u00fcckgabe oder Abholung. Der Mieter best\u00e4tigt durch Unterzeichnung des Lieferscheins, dass er die Ger\u00e4te gepr\u00fcft hat und f\u00fcr einwandfrei erkl\u00e4rt.<br \/>\nVerzichtet der Mieter auf die Mitwirkung bei der Bestandsaufnahme und der technischen Kontrolle der Ger\u00e4te bei der R\u00fcckgabe, erkennt er damit die vom Vermieter erstellte Bestandsaufnahme an.<\/p>\n<p><strong>5. Gebrauch der Mietsache<\/strong><br \/>\nDer Mieter hat die vermieteten Ger\u00e4te in sorgf\u00e4ltiger Art und Weise zu gebrauchen, alle Obliegenheiten, die mit dem Besitz, dem Gebrauch und dem Erhalt der Mietsache verbunden sind, zu beachten und die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsempfehlungen des Vermieters zu befolgen. Der Mieter hat die Ger\u00e4te in seinem unmittelbaren Besitz zu belassen und nur an den vereinbarten Einsatzorten zu verwenden.<br \/>\nDer Mieter erm\u00f6glicht dem Vermieter die jederzeitige \u00dcberpr\u00fcfung der Ger\u00e4te. Eine Haftung des Vermieters f\u00fcr Sach- und Personensch\u00e4den, die sich aus dem Mietgebrauch ergeben k\u00f6nnten, sind ausgeschlossen.<\/p>\n<p><strong>6. Gew\u00e4hrleistung<\/strong><br \/>\nDer Vermieter haftet f\u00fcr den funktionst\u00fcchtigen Zustand der vermieteten Ger\u00e4te zum Zeitpunkt des Gefahren\u00fcbergangs. Hat das vermietete Ger\u00e4t im Zeitpunkt des Gefahren\u00fcbergangs einen Fehler, der seine Tauglichkeit zum vertraglichen Gebrauch aufhebt oder in einem Umfang mindert, der einer Aufhebung gleichkommt, kann der Vermieter nach seiner Wahl den Fehler beheben, das fehlerhafte Ger\u00e4t austauschen oder vom Vertrag zur\u00fccktreten. F\u00fcr Sch\u00e4den, die dem Mieter beim Gebrauch der Mietsache entstehen, haftet der Vermieter nur, wenn diese auf einem bei Gefahren\u00fcbergang vorhandenen Fehler beruhen. Die Haftung erstreckt sich auf die Kosten der Instandsetzung bis zur H\u00f6he des Mietpreisanspruches des Vermieters, mit welchem ein etwaiger danach gegebener Schadenersatzanspruch zu verrechnen ist. Weitere, dar\u00fcber hinaus gehende Anspr\u00fcche des Mieters, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausgeschlossen.<\/p>\n<p><strong>7. Haftung des Mieters<\/strong><br \/>\nDer Mieter ist dem Vermieter f\u00fcr alle Sch\u00e4den verantwortlich, die aus dem nicht bedingungsgem\u00e4\u00dfen Gebrauch der Mietsache entstehen. Den Schaden des zuf\u00e4lligen Unterganges, Verlustes sowie einer zuf\u00e4lligen Besch\u00e4digung tr\u00e4gt der Mieter. Im Falle eines Totalschadens hat der Mieter den Zeitwert zu ersetzten. Alle Sch\u00e4den hat der Mieter zu tragen, unabh\u00e4ngig davon, ob er den Schadenfall zu vertreten hat oder nicht. Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter aus s\u00e4mtlichen Anspr\u00fcchen Dritter freizustellen, die aus Anlass oder in Zusammenhang mit der Miete von Ger\u00e4ten gegen den Vermieter erhoben werden. Der Freistellungsanspruch des Vermieters gegen den Mieter umfasst auch die Kosten, die dem Vermieter f\u00fcr die Abwehr von Anspr\u00fcchen Dritter entstehen.<\/p>\n<p><strong>8. Rechte Dritter<\/strong><br \/>\nDer Mieter verpflichtet sich, den Vermieter von s\u00e4mtlichen Anspr\u00fcchen Dritter freizuhalten, die aus Anlass oder in Zusammenhang mit der Miete von Ger\u00e4ten gegen den Vermieter erhoben werden k\u00f6nnten. Der Freistellungsanspruch des Vermieters gegen den Mieter umfasst auch alle Kosten, die dem Vermieter f\u00fcr die Abwehr von Anspr\u00fcchen Dritter entstehen.<\/p>\n<p><strong>9. R\u00fccktritt des Mieters<br \/>\n<\/strong>Tritt der Mieter aus Gr\u00fcnden, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, vom Mietvertrag zur\u00fcck, muss die R\u00fccktrittserkl\u00e4rung sp\u00e4testens 8 Tage vor dem vereinbarten Miettermin beim Vermieter eingegangen sein. Erfolgt Sie sp\u00e4ter, ist der Mieter verpflichtet, je nach R\u00fccktrittsdatum Stornierungskosten wie folgt zu entrichten:<br \/>\nbei R\u00fccktritt bis zu 7 Tagen vor dem Miettermin: 10% des Mietpreises<br \/>\nbei R\u00fccktritt bis zu 4 Tagen vor dem Miettermin: 20% des Mietpreises<br \/>\nbei R\u00fccktritt bis zu 2 Tagen vor dem Miettermin: 50% des Mietpreises<br \/>\nbei R\u00fccktritt bis zu 1 Tag vor dem Miettermin 75% des Mietpreises<\/p>\n<p><strong>10. Lieferungen<\/strong><br \/>\nDie Vereinbarung eines Liefertermins erfolgt unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Lieferm\u00f6glichkeit. Wird die Einhaltung eines Miettermins aus Gr\u00fcnden, die der Vermieter zu vertreten hat, unm\u00f6glich und ist eine Verschiebung des Beginns der Mietzeit f\u00fcr den Mieter nachweislich ohne Interesse, kann der Mieter vom Mietvertrag zur\u00fccktreten. Die Geltendmachung von Schadenersatzanspr\u00fcchen ist ausgeschlossen.<\/p>\n<p><strong>11. R\u00fcckgabe der Mietsache<\/strong><br \/>\nWerden die vermieteten Ger\u00e4te nicht vom Vermieter am Einsatzort demontiert und abtransportiert, hat der Mieter die vermieteten Ger\u00e4te auf seine Kosten und Gefahr nach Ablauf der Mietzeit unverz\u00fcglich zur\u00fcckzugeben. Bei versp\u00e4teter R\u00fcckgabe durch den Mieter hat dieser dem Vermieter jeden Schaden zu ersetzen. Wird die Mietsache nicht in ordnungsgem\u00e4\u00dfem Zustand zur\u00fcckgegeben, hat der Mieter unbeschadet weiterer Schadenersatzanspr\u00fcche dem Vermieter f\u00fcr die erforderliche Zeit f\u00fcr die Instandsetzung der Mietsache den vollen Mietpreis zu zahlen.<\/p>\n<p><strong>12. Zahlungsbedingungen<br \/>\n<\/strong>Die vereinbarten Preise verstehen sich im Inland ab Sitz unseres Betriebes zuz\u00fcglich der am Tag der Lieferung oder der Erbringung einer sonstigen Leistung g\u00fcltigen Mehrwertsteuer. Die Zahlungsbedingungen sind in der Rechnungsstellung des Vermieters definiert. Ansonsten gilt die F\u00e4lligkeit des vollen Rechnungsbetrages ohne Abzug 8 Tage ab Rechnungsdatum. Bei l\u00e4ngeren Mietzeiten und Mietpreisen ab EUR 500,- ist der Vermieter berechtigt, Abschlagszahlungen bzw. A-conto-Zahlungen zu fordern. Bei \u00dcberschreitung des F\u00e4lligkeitsdatums von mehr als 8 Tagen ist der Vermieter berechtigt, Verzugszinsen vom F\u00e4lligkeitsdatum an in H\u00f6he von 10% zu berechnen.<br \/>\nDer Mieter kann gegen die Forderungen des Vermieters nur aufrechnen oder ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht aus\u00fcben, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt ist.<\/p>\n<p><strong>13. Haftungsausschlu\u00df<\/strong><br \/>\ngertenbach.info e. K. erstellt und betreibt die Webseite mit gr\u00f6\u00dftm\u00f6glicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit. Dessen ungeachtet \u00fcbernehmen wir keinerlei Gew\u00e4hr, Haftung oder Garantie f\u00fcr Inhalte und Informationen auf der Webseite. Insbesondere haftet gertenbach.info e. 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K. beruhen oder f\u00fcr sonstige Sch\u00e4den, die auf einer grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung von gertenbach.info e. K. oder auf einer vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erf\u00fcllungsgehilfen von gertenbach.info e. K. beruhen. Im \u00fcbrigen haftet gertenbach.info e. K. nur f\u00fcr von gertenbach.info e. K. ausdr\u00fccklich gew\u00e4hrte Garantien.<\/p>\n<p><strong>14. Verbindungen (Links) zu Webseiten Dritter<br \/>\n<\/strong>Diese Webseite enth\u00e4lt &#8222;Links&#8220; zu anderen Webseiten. gertenbach.info e. K. haftet nicht f\u00fcr das auf den Webseiten Dritter geschaffene oder ver\u00f6ffentlichte Material, die Verbindung mit oder zu dieser Webseite haben, oder f\u00fcr die Produkte Dritter, auf die in derartigen Webseiten Bezug genommen wird. gertenbach.info e. 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