AGB´s

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

1. Allgemeines
Unsere Leistungen erfolgen nach Maßgabe der nachstehenden Bedingungen, die für den Inhalt des Vertrages maßgebend sind. Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages oder andere Nebenabreden sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

2. Zustandekommen eines Vertrages
a) Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Wird eine Leistung erbracht, ohne dass dem Kunden vorher eine Bestätigung zugeht, so kommt der Vertrag durch die Annahme der Leistungen unter diesen Bedingungen zustande.
b) Geringe Abweichungen der gelieferten Gegenstände gegenüber Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen, Maßen, Gewichten, Leistungen- und Verbrauchsdaten oder Abweichungen der durchgeführten Leistungen von der Beschreibung des Angebots gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung des Vertrages, sofern die Abweichung für den Kunden zumutbar ist. Dies gilt insbesondere für den Fall von Änderungen und Verbesserungen, die dem technischen Fortschritt dienen. Sollte es sich bei dem Vertrag um einen Kaufvertrag handeln, sind Eigenschaften nur zugesichert, wenn Sie schriftlich vereinbart worden sind.
c) Wir behalten uns Eigentums- und Urheberrechte an sämtlichen Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen vor, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung den Kunden zugänglich gemacht werden. Eine Weitergabe dieser Unterlagen an Dritte ist unzulässig, wenn wir nicht zugestimmt haben. Wir werden zustimmen, wenn der Kunde an der Weitergabe der Unterlagen ein besonderes Interesse hat. Sollte ein Vertrag nicht zustande kommen, so sind mit einem Angebot übersandte Unterlagen unverzüglich an uns zurückzugeben. Der Kunde darf keine Kopien herstellen.

3. Zahlungsbedingungen
a) Die vereinbarten Preise verstehen sich im Inland ab Sitz unseres Betriebes zuzüglich der am Tag der Lieferung oder der Erbringung einer sonstigen Leistung gültigen Mehrwertsteuer. Der Versand erfolgt mit dem Frachtführer unserer Wahl. Die Verpackung der Ware erfolgt in handelsüblicher Weise; erforderliche Sonderverpackungen gehen zu Lasten des Käufers.
b) Sofern nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen bis 8 Tage ab Rechnungserstellung ohne Abzug fällig.
c) Wechsel können nur mit unserer vorherigen Zustimmung gegeben werden. Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt in jedem Fall nur erfüllungshalber. Sämtliche im Zusammenhang mit dem Wechselverfahren stehenden Spesen gehen zu Lasten des Käufers. Einen Skontoabzug gibt es bei der Zahlung mit Wechseln nicht.
d) Gerät der Kunde mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, werden vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Rechte Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 BGB) geschuldet.
e) Der Kunde hat nur ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber unseren Forderungen, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Der Kunde kann nur mit Gegenforderungen aufrechnen, welche entweder von uns unbestritten sind oder welche rechtskräftig festgestellt wurden (§ 309 / 3 BGB). Noch ausstehende Gutschriften berechtigen den Käufer nicht, Zahlungen zurückzubehalten.

4. Leistungen
a) Wir bemühen uns nach besten Kräften darum, zugesagte Fristen für die Erbringung unseren Leistungen einzuhalten. Eine Gewähr übernehmen wir hierfür jedoch nicht. Die Frist ist eingehalten, wenn bis zum Ablauf der Gegenstand das Lager verlassen hat, die Versandbereitschaft dem Käufer mitgeteilt wurde oder die Sache zur Abholung bereit steht.
b) Können die Fristen unsererseits durch unvorhergesehene, außerhalb unseres Gefahrenbereichs liegende Umstände, die mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht abgewendet werden können (höhere Gewalt), nicht eingehalten werden, so verlängert sich die Leistungsfrist angemessen um die Zeitdauer und den Umfang solcher Hindernisse, sofern nicht die Leistung endgültig unmöglich wird. Höhere Gewalt sind Betriebsstörungen durch Feuer, Wasser und ähnliche Umstände, Ausfall von Produktionsanlagen und Maschinen, Streik und Aussperrung, Mangel an Arbeitskräften, Material, Energie, Transportmöglichkeiten usw. Dabei kommt es nicht darauf an, ob diese Umstände bei uns oder bei einem unserer Lieferanten eingetreten sind.
Der Kunde ist in einem solchen Fall berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern er uns eine angemessene Nachfrist zur Leistung stellt. Bei endgültiger Unmöglichkeit werden wir von der Verpflichtung zur Leistung frei.
c) Im Falle einer von uns zu vertretenen Nichteinhaltung einer Leistungsfrist oder der Unmöglichkeit der Leistung steht dem Käufer im Falle des Verzugs, jedoch erst nach Setzung einer angemessenen Nachfrist, ein Rücktrittsrecht bezüglich aller Leistungen zu, die bei Fristablauf nicht versandbereit oder zur Abholung gemeldet sind. Weitergehende Ansprüche wie Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Leistungen oder wegen Nichterfüllung, insbesondere Ansprüche auf Ersatz eines mittelbaren Schadens sind ausgeschlossen, sofern uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

5. Versand, Gefahrenübergang und Abnahme
a) Sollten Gegenstände versendet werden, erfolgt der Versand ab unserem Betriebssitz. Im Falle eines Kaufvertrages sind wir zu Teillieferungen berechtigt. Alle unsere Sendungen sind bis zum Empfänger gegen die üblichen Risiken versichert.
b) Wenn Gegenstände versendet werden, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Kunden über, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Der Kunde ist verpflichtet, versandfertige Ware oder zur Abholung bereitgestellte Ware anzunehmen.
c) Ansprüche wegen offensichtlich unrichtiger oder offensichtlich unvollständiger Lieferung oder Leistungserbringung sind ausgeschlossen, wenn sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach Ankunft der Ware am Bestimmungsort oder nach Abholung der Ware schriftlich im Einzelnen angezeigt werden.

6. Eigentumsvorbehalt
a) Handelt es sich bei dem Vertrag um einen Kaufvertrag, bleiben die gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller eventuellen Nebenkosten (Ziff. 3 c, Frachtkosten) unser Eigentum.
b) Der Käufer ist bis auf Widerruf ermächtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu veräußern, solange er uns gegenüber nicht im Verzug ist. Im Falle der Veräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt die ihm aus der Veräußerung zustehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab. Der Käufer ist jederzeit widerruflich ermächtigt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Er darf aber anderweitig nicht darüber verfügen. Besteht der Abnehmer des Käufers auf einem Abtretungsverbot, so hat der Käufer uns hiervon unverzüglich zu unterrichten. Sofern durch den Käufer nicht ausreichend anderweitige Sicherheiten für unsere Forderungen gegeben werden können, sind wir in diesen Fällen berechtigt, die Weiterveräußerung der von uns gelieferten Waren an Abnehmer mit Abtretungsverboten zu untersagen.
c) Kommt der Käufer uns gegenüber in Verzug, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle der zulässigen Weiterveräußerung von Ware an Dritte sind wir berechtigt, dem Dritten die Abtretung anzuzeigen und die Forderungen selbst einzuziehen. Dem Käufer ist verboten, die Forderung weiter einzuziehen.
d) Der Käufer ist verpflichtet auf Anforderung Auskunft über den Bestand an mit Vorbehaltsware und an abgetretenen Forderungen zu geben. Im Falle des Zugriffs Dritter auf die Vorbehaltsware oder die abgetretenen Forderungen hat uns der Käufer unverzüglich zu unterrichten und uns bei der Geltendmachung unserer Rechte zu unterstützen. Er hat insbesondere seinerseits die notwendigen Rechtsbehelfe zur Wahrung unserer Rechte zu ergreifen.
e) Für den Fall des Rücktritts vom Vertrag aufgrund von Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, vom Käufer für die Dauer dessen Besitz- und Nutzungszeit des Kaufgegenstandes eine Nutzungsvergütung in branchenüblicher Höhe zu verlangen. Die Nutzungsvergütung kann mit den vom Käufer geleisteten Teilzahlungen verrechnet werden.
f) Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand nach den Grundsätzen eines ordentlichen Kaufmanns zu versichern und tritt schon jetzt eventuelle Versicherungsansprüche oder andere Ersatzansprüche wegen Untergangs oder Verschlechterung der Sache an uns ab.
g) Übersteigt der Wert der für uns insgesamt bestehenden Sicherheiten unsere Forderung um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet.

7. Gewährleistung
a) Wir bemühen uns, sämtliche Leistungen mangelfrei zu erbringen. Sollte dennoch ein Mangel vorhanden sein oder eine zugesicherte Eigenschaft fehlen, so sind wir nach unserer Wahl berechtigt, den fehlerhaften Gegenstand nachzubessern oder neu zu liefern. Für das Ersatzstück oder die Ausbesserung wird in gleicher Weise Gewährleistung übernommen wie für den Liefergegenstand. Reparaturen, die während der Gewährleistungsfrist ausgeführt werden, führen nicht zu einer Verlängerung der Gewährleistungsfrist. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung ist der Kunde berechtigt, Herabsetzung des Kaufpreises bzw. der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen. Eine Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn sie dreifach versucht wurde und eine weitere Nachbesserung dem Kunden nicht zumutbar ist.
b) Ansprüche des Käufers auf Gewährleistung sind bei offensichtlichen Mängeln ausgeschlossen, wenn sie der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Ankunft oder Abholung der Ware oder der Erbringung der Leistung angezeigt hat.
c) Eine weitergehende Haftung, insbesondere für Schäden, die nicht an gelieferten Waren oder durch mangelhafte Leistungen entstanden sind (Mangelfolgeschäden), ist ausgeschlossen, sofern uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen oder sich eine eventuell gegebene Zusicherung gerade darauf bezieht, dass der Schaden nicht eintritt.
d) Durch eine seitens des Kunden oder eines Dritten vorgenommene Änderung oder einen Instandsetzungsversuch wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen ausgeschlossen. Ein Gewährleistungsanspruch besteht in diesem Falle nicht.

8. Haftungsausschluß
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9. Verbindungen (Links) zu Webseiten Dritter
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10. Drawlines

Für alle Glasstärken gilt:

Optische „Drawlines“ sind aufgrund des Herstellungsprozesses nicht vermeidbar und gerade bei extrem hochauflösenden Projektionen ggf. sichtbar.

Dieser Effekt kann durch Anzahl der Spiegel, Dicke aller involvierten Spiegel, Einfallwinkel, Polarisation, Größe des Spiegels bzw. Orientierung der Drawlines ggf. verringert werden. Polierte, optische Spiegel können diesen Effekt verhindern, sind aber für solche Anwendungen nicht verfügbar.

11. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bedingungen tritt die gesetzliche Regelung.

12. Schlussbestimmungen
Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen dieses Vertrages und Zusatzvereinbarungen bedürfen der Schriftform. Erfüllungsort ist der Standort von gertenbach.info e. K.. Es gilt deutsches Recht.